FAQ

Kategorie 1: Meistgefragt

Sämtliche zur Versteigerung kommenden Lose können vor der Auktion in unseren Räumlichkeiten am Kurfürstendamm 200 in Berlin besichtigt und geprüft werden. Nutzen Sie die Chance, sich persönlich ein Bild von unserem reichhaltigen Angebot zu machen! Kontaktieren Sie uns für eine Tischreservierung während der Besichtigungszeit. Bei entsprechendem Interesse stellen wir Ihnen gemäß Ihrer Besichtigungswünsche die entsprechenden Lose schon vor Ankunft zusammen. (Kontaktformular Besichtigung)

Während der Auktion ist die Abgabe von Geboten direkt im Saal, per Live-Bieten oder über Kommissionäre möglich.

Vor der Auktion nehmen wir Gebote schriftlich (Fax/Post/E-Mail), per Telefon oder online auf. Bitte nutzen Sie für Ihren Auktionsauftrag das Formular im Vorspann des Katalogs, das Ihnen hier auch als pdf-Datei zum Download zur Verfügung steht, sowie die Möglichkeit für Gebote unmittelbar über unseren Online-Katalog oder unser Kontaktformular!

Schriftliche Gebote werden gewissenhaft und interessewahrend ausgeführt. Gebote wie ‘bestens’, ‘auf jeden Fall’ haben keinen unbedingten Anspruch auf Zuschlag. Dem Prinzip der Interessewahrung folgend, erfolgen Zuschläge nicht auf Grund des gebotenen Höchstpreises, sondern nach den Steigerungssätzen. Bieten Sie also ohne Sorge den vollen Betrag, den Sie im äußersten Fall für ein Los zahlen wollen. Ihr Gebot wird trotzdem nur einen Steigerungssatz über dem nächstniedrigeren in Anspruch genommen. Sofern kein weiteres Gebot vorliegen sollte, erhalten Sie das Los zum Schätzpreis, selbst wenn ihr Gebot wesentlich darüberliegt. 

Bei ‘Höchstgebot’, ‘bestens’, ‘unbedingt’ usw. wird bis zum fünffachen Ausrufpreis mitgeboten. Gebote bei Gebotslosen erhalten den Zuschlag bis 100,- € zum Höchstgebot, danach interessewahrend. Das Mindestgebot beträgt 10,- €. 

Telefonische Gebote sind während der Auktion möglich, müssen aber vorher schriftlich angekündigt werden.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, während der Auktion online live mitzubieten. Bitte beachten Sie, dass diese Option für alle Sonderkataloge sowie die im Inhaltsverzeichnis grau hinterlegten Losbereiche angeboten wird. Während der Auktion sehen Sie alle Gebote live und in Echtzeit. Dadurch ist es Ihnen möglich – auch von unterwegs – noch ein höheres Gebot abzugeben und dadurch evtl. den Zuschlag zu bekommen. 

Und so funktioniert es:
Registrieren Sie sich rechtzeitig, spätestens aber 24 Stunden vor Auktionsbeginn unter https://www.philasearch.com unter „Registrierung“. Am Auktionstag melden Sie sich dort mit Ihren Zugangsdaten an, lassen Sie sich die Liste der Live Auktionen anzeigen und klicken Sie dort bei der jeweiligen SCHLEGEL Auktion auf „Start zum Bieten“. Um von Ihrem PC aus teilzunehmen, benötigen Sie eine konstante Internetverbindung. Wir empfehlen eine Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 2MBit (=DSL), sowie einen aktuellen Browser (Firefox, Chrome, Internet Explorer) mit aktiviertem JavaScript.

Live Bieten unter Ausschluss der Auktionator- Gewähr für technische Fehler und Störungsfreiheit des Online-Auktions-Angebots (technisch bedingte Einschränkungen des LiveBietens näher erläutert unter Punkt 3 unserer Allgemeinen Versteigerungsbedingungen (Verlinkung)).

Nutzen Sie einfach unbesorgt und kostenlos unseren vorteilhaften Maximum-Service. Bieten Sie auf alle Lose, die Sie interessieren und begrenzen Sie anschließend Ihre Kaufsumme (somit legen Sie Ihr finanzielles „Maximum“ fest). Sie haben so die Sicherheit, Ihr Budget nicht überzustrapazieren. Bei Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Zum Zuschlagspreis wird ein Aufgeld in Höhe von 20% sowie 1,50 € je Los erhoben. Die auf das Aufgeld und sämtliche sonstige Leistungen (Spesen) anfallende Mehrwertsteuer (aktuell 19%) sowie die ggf. zu entrichtende Mehrwertsteuer auf den Zuschlagspreis (aktuell 19%) wird gesondert in Rechnung gestellt.
Sind Lose im Auktionskatalog mit einem Kreuz (x) an der Losnummer gekennzeichnet, so fällt zusätzlich zu der Umsatzsteuer auf das Aufgeld auch Umsatzsteuer i.H.v. derzeit 19% auf den Zuschlagspreis an. Die Umsatzsteuer kann bei Versand durch den Versteigerer ins Ausland entfallen, sofern die umsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Eine umsatzsteuerbefreite Lieferung in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist nur möglich, wenn der Einlieferer und der Käufer Unternehmer im Sinne des § 2 UStG sind und die jeweiligen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern vorliegen. Sind Lose mit einem Kreis () gekennzeichnet, so fallen Importspesen (derzeit 7%; nicht abzugsfähig) auf den Zuschlagspreis an, wenn die Käufer in der Europäischen Union ansässig sind. Nicht berechnet werden diese Importspesen Käufern außerhalb der Europäischen Union, sofern der Export der Ware nachgewiesen wird.

Alle Beträge, welche 10 Tage nach Versteigerung bzw. der Zustellung der Auktionsrechnung nicht beim Auktionator eingegangen sind, unterliegen einem Verzugszuschlag von 2%. Daneben werden Zinsen in Höhe von 1% je angefangenem Monat berechnet.

Die Auktionsrechnung ist bei Saalbietern sofort, bei auswärtigen Bietern mit Zustellung fällig. Nicht persönlich bekannte Kunden erhalten eine Vorausrechnung.

Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Der Versteigerer hat unter Wahrung der Interessen des Einlieferers das Recht, den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen, in Ausnahmefällen Lose umzugruppieren und in sich umzustellen. Die (unverbindlichen) Steigerungssätze betragen: 

bis 50,- € = 2,- € 

ab 50,- € = 5,- € 

ab 100,- € = 10,- € 

ab 500,- € = 20,- € 

ab 1000,- € = 50,- € 

ab 2000,- € = 100,- € 

ab 5000,- € = 200,- € 

ab 10000,- € = 500,- €.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme, mit seiner Erteilung geht die Gefahr auf den Käufer über, das Eigentum aber erst nach voller Bezahlung.

Die Reklamationsfrist beträgt 10 Tage ab Aushändigung oder Zustellung. Reklamierte Lose müssen im Originalzustand und mit der Originalloskarte zurückgegeben werden. Die Anbringung von Prüfzeichen zuständiger Verbandsprüfer gilt nicht als Veränderung des Originalzustandes. In besonders gelagerten Fällen kann bei vorheriger Absprache der Versteigerer die Reklamationsfrist verlängern. Dies berührt jedoch die Verpflichtung zur sofortigen Bezahlung der Lose nicht.

Der Versteigerer ist berechtigt, Reklamationen nach seinem Ermessen zu akzeptieren. Er ist berechtigt, das eingelieferte Material vor der Auktion oder nach Reklamation durch den Käufer durch einen Prüfer des BPP e.V. oder einer anderen anerkannten Prüforganisation auf Kosten des Einlieferers auf Echtheit und Erhaltungszustand prüfen und kennzeichnen zu lassen. 

Fehler, die sich aus den Abbildungen ergeben (Abstempelungen, Ränder, Zähnungen usw.) berechtigen nicht zur Beanstandung. Sammlungen, Sammellose oder Restlose können nicht beanstandet werden. Wenn ein Einzellos mehr als 3 Marken enthält, ist eine Zurückgabe wegen kleiner Fehler einzelner Marken nicht berechtigt.

Im Falle einer berechtigten Reklamation erhält der Käufer gegen Rückgabe des betreffenden Loses den vollen Kaufpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Durch Angabe falscher Los-Nummern zugeschlagene Lose können nicht reklamiert werden.

Nach der Auktion (in der Regel ca. 6 Wochen) nehmen wir gerne noch Gebote auf unverkaufte Lose an. Gebote bis max. 10 % unter dem Ausrufspreis werden direkt für Sie zugeschlagen. 

Diese Gebote können Sie uns gerne telefonisch oder schriftlich mitteilen.

Um den bestmöglichen Preis zu erzielen, werden Besonderheiten und Raritäten begutachtet, geprüft und ggf. attestiert. Die aktuelle Verbandsprüferliste finden Sie auch im Internet unter www.bpp.de oder im Anhang der entsprechenden Michel-Kataloge. Sollten Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Der Versteigerer ist zudem berechtigt, das eingelieferte Material vor der Auktion oder nach Reklamation durch den Käufer durch einen Prüfer des BPP e.V. oder einer anderen anerkannten Prüforganisation auf Kosten des Einlieferers auf Echtheit und Erhaltungszustand prüfen und kennzeichnen zu lassen. Falsche oder verfälschte Marken werden (evtl. wie üblich gekennzeichnet) zurückgegeben.

Wir sind gerne bereit, Ihnen bei einer entsprechenden Zuschlagssumme die Zahlung in mehreren Teilbeträgen zu gestatten. 

Dazu bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung vor der Auktion.